Rehabilitation

Rehabilitation

Die Rehabilitation basiert auf den aktuellen Leitlinien „Cochlear-Implantat Versorgung und zentral-auditorische Implantate“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. in Bonn.

Kostenübernahme

Die Kosten für die stationäre/teilstationäre Kinderrehabilitation einschließlich einer Bezugsperson werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Kosten für die ambulante Erwachsenenrehabilitation werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wobei eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro/Tag anfällt.

Bei der Beantragung der Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Vorausetzung ist immer eine ärztliche Verordnung der implantierenden Klinik.

Mehr als nur therapeutische Maßnahmen

Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Hören und Sprechen lernen Kinder nicht allein durch therapeutische Maßnahmen, sondern müssen im täglichen Leben verankert werden. Dafür ist es wichtig, dass die Bezugspersonen wissen, wie sie ihr Kind im Alltag bestmöglich fördern können. Daher ist die Beratung und Betreuung der Eltern und anderen Bezugspersonen ein wichtiger Inhalt der Reha.

Unser Ziel: Bestmögliches Hören in Beruf und Alltag.

Rehabilitation von Erwachsenen

Hören mit einem Cochlea Implantat (CI) muss neu gelernt werden. Mit einem CI wird Hören für hörgeschädigte Menschen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass ein umfassender Hörlernprozess durch eine spezifische CI-Hörrehabilitation stattfindet. Eine CI-Rehabilitation soll für Menschen mit einem CI das Hören in allen Lebensbereichen ermöglich.