Kostenübernahme
Die Kosten für die stationäre/teilstationäre Kinderrehabilitation einschließlich einer Bezugsperson werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für die ambulante Erwachsenenrehabilitation werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wobei eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro/Tag anfällt.
Bei der Beantragung der Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Vorausetzung ist immer eine ärztliche Verordnung der implantierenden Klinik.